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Warum sich gerade in Deutschland Staat und Kirche(n) sinnvoll ergänzen?
Der Versuch einer vernünftigen Rechtfertigung
Die Begründung:
„Im Schnittpunkt von kirchlichem Auftrag und politischer Aufgabe steht der Respekt gegenüber der Würde des Menschen.“ (Die deutschen Bischöfe, Gerechter Friede, Nr. 66, Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hrsg.), Bonn 2000, unter Abschnitt 58)
Die “Würde des Menschen” kann unter zweierlei Gesichtspunkten betrachtet werden: 1. Würde als Wesensmerkmal 2. Würde als Gestaltungsauftrag.
Von dieser grundlegenden Unterscheidung ausgehend, kann abgeleitet werden, dass der Kirche, ihrem Auftrag gemäß, das Wesensmerkmal von Würde zuzuordnen ist. Der Kirche geht es um das Verkünden dieser eigentlich unfassbaren Größe des Menschen und was diese von Gott bedingungslos geschenkte Würde letztendlich für das Leben des Menschen bedeutet. Man könnte auch sagen, dass die Kirche für den “Inhalt” von Menschenwürde steht.
Für den Staat dagegen gilt es, die Würde des Menschen als Gestaltungsauftrag wahrzunehmen. Papst Benedikt XVI gibt zum Gestaltungsauftrag des Staates folgende Antwort: „Was also ist der Staat? Wozu dient er? Wir könnten ganz schlicht sagen: Die Aufgabe des Staates ist es, „das menschliche Miteinander in Ordnung zu halten“, also einen solchen Ausgleich der Freiheit und der Güter zu schaffen, dass jeder ein menschenwürdiges Leben führen kann.” (Quellenangabe) Damit wird dem politischen Handeln des Staates, als zentrale Leitidee, die Würde des Menschen vorgegeben, Der Staat steht sozusagen für die “Form” von Menschenwürde. Da die Würde des Menschen eine vorstaatliche Größe ist, überschreitet der Staat eindeutig seinen Rechtsrahmen, wenn er versucht diesen Begriff von der Würde des Menschen, aus seiner Verfasstheit heraus, endgültig selbst zu definieren. Denn damit würde sich der Staat absolut setzen und damit auch das geklärte Verhältnis von der Würde des Menschen und staatlicher Gewalt wieder umkehren!
Der Schnittpunkt:
„Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen … Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ (Präambel und 1,1 GG)
Nach einer äußerst leid- und schmerzvollen Karthasis von 12 Jahren Barbarei mit über 20 Millionen Toten, war die Erkenntnis von der Natur des Menschen für das deutsche Volk so weit gereift, dass die Würde des Menschen unantastbar ist und diese mit aller staatlichen Gewalt zu schützen und zu achten ist. Erstmals in der Geschichte der Menschheit kommt es in einer modernen Staats-Verfassung zu einer vorstaatlichen Grundlegung, in der die Würde des Menschen unantastbar ist und diese mittels aller staatlichen Gewalt geschützt und geachtet werden muss. Nur von dieser absolut gesetzten, vorstaatlichen Rechtsgrundlage her, also immer um der Würde des Menschen willen, können Rechte und Pflichten für Menschen abgeleitet und Gesetze erlassen werden.
Der vorstaatliche Artikel 1,1 GG muss in jedem Fall auch in Bezug auf GOTTes heiligen und ewigen Bund gesehen werden: Erfüllt sich, in gewisser Weise, in dieser endgültigen und absoluten Klärung des Verhältnisses von der “Würde des Menschen” und “staatlicher Gewalt” für uns nicht auch Gottes ewiges Versprechen?!
Offenbart sich uns durch dieses absolut neue Selbstverständnis eines modernen Staates, nicht gerade auch die ganze tiefe göttliche Wahrheit, die aus dem Wort des Hl. Paulus im Römerbrief 13 spricht? “Jeder leiste den Trägern der staatlichen Gewalt den schuldigen Gehorsam. Denn es gibt keine staatliche Gewalt, die nicht von Gott stammt; jede ist von Gott eingesetzt. Wer sich daher der staatlichen Gewalt widersetzt, stellt sich gegen die Ordnung Gottes, und wer sich ihm entgegenstellt, wird dem Gericht verfallen.” (Röm 13,1-2)
Ja, gerade dieses Wort aus der Bibel, wurde in der bisherigen Menschheitsgeschichte von christlichen Machthabern - egal ob auf staatlicher oder kirchlicher Seite - immer wieder von neuem zu deren Rechtfertigung auf unglaublich entwürdigende Weise missbraucht.
... und ist diese vorstaatliche Rechtsgrundlage nicht auch letztendlich nun für “kirchliche Gewalt” (innerhalb Deutschlands) absolut verpflichtend? - ... oder steht diese Klärung des Verhältnisses im Kontext von Kirche noch aus?
Die Aufgabe des Staates: um der Würde des Menschen willen:
Als Rechtsgemeinschaft mit Gewaltmonopol schützt und achtet der Staat mit all seiner Gewalt die unantastbare Würde des Menschen. (Abgeleitete und erweiterte Staats-Definition von Immanuel Kant aus dem Jahre 1797 in seiner "Metaphysik der Sitten" (Rechtslehre, § 45))
Der Auftrag der Kirche - um der Würde des Menschen willen:
Als Solidargemeinschaft der Sterblichen in Christus stärkt die Kirche das Vertrauen auf Gottes Bund und erlöst damit den Menschen vom Bösen. (Theologische Grundlegung dazu in der Auslegung des Vater Unser auf dieser Site)
Der gemeinsame Weg in die Zukunft:
Für den Staat und die Kirche(n) in Deutschland gibt es angesichts der zunehmend bedrohlichen gesamtgesellschaftlichen Entwicklung in Zukunft nur zwei Möglichkeiten:
Kirche(n) und Staat gehen freiwillig und in Bälde im Sinne einer bewußten und konzentrierten Rückbesinnung nochmals zum “Artikel 1,1 GG” zurück - also zum eigentlichen Fundament und Ausgangspunkt ihrer Rechtfertigung für menschenübergreifene Gewalt. Von da ausgehend ordnen und organisieren Staat und Kirche(n) sich um der Würde des Menschen willen (ganz) neu und bündeln dann in gegenseitiger Ergänzung vereint, ihre hilfreichen Kräfte und Gewalten zum Wohle der Menschen (und damit wohl auch zum Wohle der Menschheit).
Als Vorlage könnte uns dazu ein Bild aus der Weihnachtsgeschichte dienen: Die Krippe Maria und Josef (Kirche) und die Hl. Drei Könige (Staat) verneigen sich vor dem Kind (Artikel 1,1 GG).
oder:
Wenn Kirche(n) und Staat es wirklich versäumen diese bewusste ”Verneigung vor dem Artikel 1,1 GG “ in naher Zukunft zu wagen, dann werden Staat und Kirche(n) um ihrer selbst, also um der Würde des Menschen willen, eines Tages wohl einen “Canossa-Gang zum Artikel 1,1 GG” wahrnehmen müssen ...
… aber dies wird wieder einhergehen mit großem Leid unter den Menschen!
Soll es wirklich soweit kommen?
Urteilen Sie also selbst, was das Bessere von beiden ist!
Aber vielleicht ist ja wenigsten die katholische Kirche im Stande, als "Ecclesia semper reformanda" als erste diese bewußte “Verneigung vor dem Kind“ zu wagen. Und der Staat wird folgen - ganz sicher - denn der Staat sind wir!
Wenn es dann einmal so weit ist, dass Staat und Kirche sich in neuem Einvernehmen, um der Würde des Menschen willen, gegenseitig unterstützen - freiwillig oder gezwungener Maßen - dann wäre allerdings eine Ergänzung im Artikel 1,1 GG notwendig:
„Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen … Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen und kirchlichen Gewalt.“
... aber angesichts der Pluralität von Kirchen, religiösen Gemeinschaften und Weltanschauungen in unserem Lande sollten wir gerade um der Würde des Menschen willen auch diesem weltanschaulichen und religiösen “Pluralismus” Rechnung tragen (Artikel 4 GG). Daher wäre dann folgende Veränderung und Ergänzung im Artikel 1 GG vorzunehmen und auf diesem einzig unerschütterlichen Fundament der “Menschheit” eine neue Verfassung zu gründen (vgl. dazu Artikel 146 GG)
„Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen … Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen und grundwertegebenden Gewalt.“ (vgl. dazu auch den Entwurf von Prof. Johannes Heinrichs: Grundwerteparlament in einer viergegliederten Demokratie, denn in dieser demokratischen Verfasstheit wäre diese Unterscheidung von staatlicher und grundwertegebender Gewalt nicht mehr nötig)
Noch ein paar Anmerkungen zur "Ecclesia semper reformanda":
Die Kirche ist stets der Reform und Erneuerung bedürftig. "Während Christus", so betont es das Konzil, " heilig, schuldlos, unbefleckt war und die Sünde nicht kannte ..., umfaßt die Kirche Sünder in ihrem eigenen Schoß. Sie ist zugleich heilig und stets der Reinigung bedürftig, sie geht immerfort den Weg der Buße und Erneuerung" (Lumen Gentium 8). "Größerer Gleichförmigkeit (mit Christus) zuliebe unterwirft der Christ sein persönliches Leben, aber auch die Kirche selber ihre geschichtlich gewordenen Institutionen einer fortwährenden Prüfung" (Viktor Conzemius).
"Ecclesia semper reformanda". Aber auch "Ecclesia semper reformabilis". Die Kirche ist auch zu aller Zeit reform - und erneuerungsfähig, weil Christus, der Auferstandene, durch seinen Geist in ihr lebt und wirkt. Kirchliche Reform und Erneuerung sind daher an erster Stelle ein Geschenk des Geistes, der das ein für allemal von Christus vollendete Heilswerk auf den noch unbekannten und unerforschten Wegen der Geschichte vorantreibt. So gilt es auch heute, "zu hören, was der Geist den Gemeinden sagt" (Offb 2, 7).
"Ecclesia semper reformanda". Was immer und zu allen Zeiten geboten ist, erhält eine erhöhte Brisanz in Zeiten großer gesellschaftlicher Umwälzungen und Umbrüche, wie sie ohne Zweifel in unseren Tagen mit einer bisher unvorstellbaren Beschleunigung auftreten.
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